Brillenversicherung: |
Versicherungsgegenstand: Versichert wird beim Neukauf einer Brille die Brillenglaseinfassung sowie die Korrektionsbrillengläser gegen Bruch, Beschädigung* und Diebstahl*.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum des Kaufes und endet 12 Monate (ab Rechnungsdatum) nach Beginn, frühestens bei Eintritt eines Totalschadens oder dem zweiten ersatzpflichtigen Schaden während der Versicherungslaufzeit.
Im Schadensfall ist der Schaden ausschließlich über uns zu regeln.
Der Kunde beteiligt sich bei der Ersatzleistung mit einem Eigenanteil von 50% des Kaufpreises. Beim Brillenkauf mit Brillenglas-Sonderaktionen bzw. Sonderangeboten gilt der Brillenglaspreis (mit 50%) zum Schadenszeitpunkt.
sind Fertig-Sonnenbrillen ohne optische Wirkung, Contactlinsen sowie Einzel- und Sonderanfertigungen von Brillenglaseinfassungen.
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Gülig ab 1. September 2010 |