Brillenversicherung:
    unser exclusives Angebot

optikerholz



    Versicherungsgegenstand:

    Versichert wird beim Neukauf einer Brille die Brillenglaseinfassung sowie die Korrektionsbrillengläser gegen Bruch, Beschädigung* und Diebstahl*.


    Dauer der Versicherung:

    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum des Kaufes und endet 12 Monate (ab Rechnungsdatum) nach Beginn, frühestens bei Eintritt eines Totalschadens oder dem zweiten ersatzpflichtigen Schaden während der Versicherungslaufzeit.


    Schadensabwicklung:

    Im Schadensfall ist der Schaden ausschließlich über uns zu regeln.


    Selbstbeteiligung:

    Der Kunde beteiligt sich bei der Ersatzleistung mit einem Eigenanteil von 50% des Kaufpreises. Beim Brillenkauf mit Brillenglas-Sonderaktionen bzw. Sonderangeboten gilt der Brillenglaspreis (mit 50%) zum Schadenszeitpunkt.


    Nicht Versichert:

    sind Fertig-Sonnenbrillen ohne optische Wirkung, Contactlinsen sowie Einzel- und Sonderanfertigungen von Brillenglaseinfassungen.


    * Normale Abnutzungserscheinungen sind nicht Bestandteil der Versicherung.
    * Bei Diebstahl oder strafbarer Handlung ist eine polizeiliche Anzeige vorzulegen.



     

    Gülig ab 1. September 2010

  • Ein Versicherungsbeitrag fällt für den Kunden nicht an.
  • Die Brillenglasersatzlieferung erfolgt im Schadensfall in gleicher Güte und im Refraktionswert wie die Neulieferung.
  • Bei Brillentotalschaden darf eine alternative Brillenfassung gewählt werden.